Die EU erschwert Greenwashing mit neuem Gesetz

Angaben wie «grün», «umweltfreundlich» oder «biologisch abbaubar» auf Packungen und in der Werbung werden verboten, wenn sie nicht eindeutig nachweisbar sind.

21.09.2023
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Was ist hier «öko»? In der EU sind solche unbegründeten Claims künftig verboten | Bild von: on Unsplash
Die EU hat sich auf die Leitlinien eines neuen Gesetzes zum Verbot von «Greenwashing»-Claims geeinigt. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen ab 2026 unbelegte Behauptungen zu Produkten wie «umweltfreundlich», «biologisch abbaubar» oder «klimaneutral» verbieten.
Aber auch der Verweis auf Emissionsausgleichsregelungen (etwa: «CO2-neutral durch Emissionsabgabe...») oder ungerechtfertigte Aufforderungen des Herstellers an den Konsumenten zur Ersetzung eines Artikels wären unter Strafe gestellt.
Konkret sollen folgende Handlungen von Herstellern, Dienstleistern und Händlern ab 2026 untersagt werden:
  • Allgemeine umweltbezogene Angaben wie «umweltfreundlich», «natürlich», «biologisch abbaubar», «klimaneutral» oder «ÖkO», ohne Nachweis «einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, die für die Angabe relevant ist».
  • Behauptungen auf der Grundlage von Emissionsausgleichsregelungen, dass ein Produkt neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.
  • Nachhaltigkeitskennzeichnungen, die nicht auf anerkannten Zertifizierungsregelungen beruhen oder von öffentlichen Behörden festgelegt wurden.
  • Angaben zur Haltbarkeit in Bezug auf die Nutzungsdauer oder -intensität unter normalen Bedingungen, sofern diese nicht nachgewiesen sind.
  • Im weiteren wird es Herstellern untersagt sein, Konsumenten zum Ersatz von Verbrauchsmaterialien (etwa Druckerpatronen) aufzufordern, bevor dies wirklich notwenig ist.
  • Auch Software-Updates, die als notwenig dargestellt werden, obwohl sie nur «die Funktionalität verbessern» wären neu verboten.
Zum EU-Beschluss
Konsumenten- und Umweltorganisationen begrüssen den Schritt. Als «grossen Schritt in Richtung ehrlicherer Geschäftspraktiken und besser informierter europäischer Konsumenten» bezeichnet etwa Lindsay Otis, Expertin für globale Kohlenstoffmärkte bei Carbon Market Watch, laut der «Financial Times» die Vereinbarung.
Die stellvertretende Direktorin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, Ursula Pachl lässt verlauten, dass das Verbot von Behauptungen über die Kohlenstoffneutralität «eine gute Nachricht für die Verbraucher» sei. «So etwas wie klimaneutralen oder CO₂-neutralen Käse, Plastikflaschen, Flüge oder Bankkonten gibt es nicht.»
Und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heisst den Gesetzesentwurf als «Meilenstein für den Verbraucherschutz» willkommen und sieht «das Verbot von Klimaneutralitäts-Werbeaussagen als wichtigen Erfolg im Kampf gegen Greenwashing und als Erfolg für den Verbraucherschutz».
In einem nächsten Schritt muss die Gesetzesvorlage von den nationalen Parlamenten der EU-Mitglieder gutgeheissen werden. Sie ist Teil eines «Green Deals» der EU, der den Staatenbund bis 2050 die CO2-Neutralität bringen soll.
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