24-Stunden-Shops: Der Amtsschimmel wiehert im Echo

In derselben Woche, wie die Basler Behörden 24-Stunden-Automatenshops wieder ermöglichen, legen sich die Luzerner Behörden quer.

18.12.2023
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Nachts zu: Automatenshop am Pilatusplatz in Luzern  |  PD
In Basel ging es im März los: Damals mussten zwei Lebensmittelgeschäfte ihre Einlass-Automaten plötzlich in der Nacht abstellen. Obwohl unbedient und per QR-Code nutzbar, sollten die Bioflix-Läden am Spalenring und an der Lothringerstrasse ihre Türen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens schliessen.
Die Erklärung des zuständigen Amtes für Wirtschaft und Arbeit folgte dem Prinzip des Prinzips: «Es geht aus rechtsstaatlichen Überlegungen nicht.» Ein Laden sei ein Laden, und für die Ordnung mache es keinen Unterschied, ob er bedient sei oder nicht.
Die Beamten beriefen sich auf das «Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und Ladenöffnungen» – und die Einschränkungen dort seien eben nicht nur durch Arbeitszeit-Regelungen motiviert, sondern sollen auch die Nachtruhe ermöglichen.

Türe auf…

Inzwischen, rund neun Monate später, hatte die Basler Obrigkeit ein Einsehen: Nach Interventionen im Parlament kündigte die Kantonsregierung eine neue Regelung an, die «sehr bald» in Kraft trete und die Türen wieder öffnen wird, Tag und Nacht.
Der Verein Bioflix freut sich nun, baldmöglichst wieder einen 24-Stunden-Betrieb aufnehmen zu können. Aber just in derselben Woche fanden die Luzerner Behörden, dass sie dieselbe Frage ebenfalls in den Raum stellen sollten.

…Türe zu.

In der Leuchtenstadt hatten die Digitalrat GmbH und das Unternehmen Screenfoodnet ebenfalls einen unbedienten Verkaufscontainer lanciert: Er soll der Bevölkerung ausserhalb der Öffnungszeiten den Zugang zu regionalen Lebensmitteln ermöglichen; doch nun muss sich auch das Angebot am Pilatusplatz zeitlich beschränken. Die Gewerbepolizei untersagte die 24-Stunden-Öffnungszeiten.
Weshalb? Gegenüber der «Luzerner Zeitung» lehnte die Polizei eine Stellungnahme ab – denn es handle sich um ein laufendes Verfahren. Tatsächlich haben die Initianten des Verkaufscontainers beim zuständigen Justiz- und Sicherheitsdepartement eine Beschwerde eingelegt.
Relevant sind solche Vorkommnisse angesichts der überall in der Schweiz aufploppenden 24-Stunden-Konzepte – mit Migros-«Teo», Valora «Avec», Spar «Go24», Rüedu und so weiter. Denn es stellt sich die Frage, ob sich so eine Behördenintervention früher oder später auch zu einem nationalen Musterfall auf höheren Instanzen auswachsen wird.
Oder aber ob sich am Ende – wie in Basel – jeweils die Gelassenheit nach einer Behörden-Mahlrunde durchsetzt.

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